AGB


AGB`s der Eberhard GmbH, Schulstrasse 7, 77709 Halbmeil

Allgemeine Verkaufs-, Liefer-, Reparatur-, Miet- und Zahlungsbedingungen
(Stand: 01.01.2022)


§ I. Allgemeines

Nachstehende Bedingungen gelten für alle Lieferungen, Reparaturarbeiten und Mietgeräte, sofern sie nicht mit unserer ausdrücklichen Zustimmung abgeändert worden sind. Abweichende allgemeine Bedingungen des Kunden gelten nur dann, wenn wir ihnen ausdrücklich zustimmen. Die Zusicherung von Eigenschaften, Nebenabreden und Änderungen müssen von uns zu ihrer Wirksamkeit schriftlich bestätigt werden.

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte verwandter Art.
Konstruktions- und Formänderungen des Liefergegenstandes bleiben vorbehalten, soweit der Liefergegenstand nicht erheblich geändert, der Verwendungszweck nicht eingeschränkt wird und die Änderungen für den Kunden zumutbar sind.
 
§ II. Angebot und Lieferumfang / Auftrag / Mietvertrag / Rücktritt

1) Unsere Angebote sind zeitlich und mengenmäßig befristet, sie gelten nur solange der Vorrat reicht.

2) Wird vor der Ausführung eines Auftrages ein verbindlicher Kostenvoranschlag gewünscht, ist dies ausdrücklich anzugeben. Der Kostenvoranschlag ist nur verbindlich, wenn er schriftlich abgegeben wird. Wird im Auftrag des Kunden eine Überprüfung vorgenommen und ein Kostenvoranschlag erstellt, so sind die Kosten entsprechend dem Zeitaufwand zu dem mitgeteilten Stundensatz zu erstatten. Da Fehlersuchzeit Arbeitszeit ist, wird der entstandene und zu belegende Aufwand dem Kunden in Rechnung gestellt, wenn ein Auftrag nicht durchgeführt werden kann, weil:

a) der beanstandete Fehler unter Beachtung der Regeln der Technik nicht festgestellt werden konnte

b) der Kunde den vereinbarten Termin schuldhaft versäumt

c) der Auftrag während der Durchführung zurückgezogen wurde

d) der Kunde nach Überprüfung eines defekten Gerätes die Reparatur ablehnt.

Die vom Kunden unterzeichnete Bestellung / der unterzeichnete Reparaturauftrag / der unterzeichnete Mietvertrag ist ein bindendes Angebot. Miet- und Reparaturaufträge sind nach Unterzeichnung fest vereinbart, der Auftragsbestätigung bedarf es nicht.

3) Wir sind jederzeit berechtigt, angemessene Sicherheiten oder Vorschuss zu verlangen. Stellt der Kunde in angemessener Frist diese Sicherheiten nicht oder zahlt den Vorschuss nicht, so sind wir, unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzansprüche berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

4) Wir sind verpflichtet, dem Mieter den Mietgegenstand für die vereinbarte Mietzeit in Miete zu überlassen. Der Vermieter hat den Mietgegenstand in einwandfreiem und betriebsfähigem Zustand mit den erforderlichen Unterlagen zu übergeben. Der Mieter hat den Mietgegenstand vor Mietbeginn besichtigen und etwaige Mängel rügen sowie die Vollständigkeit des Zubehörs prüfen. Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand nur bestimmungsgemäß einzusetzen, die einschlägigen Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzbestimmungen sorgfältig zu beachten, die Miete vereinbarungsgemäß zu zahlen, den Mietgegenstand ordnungsgemäß zu behandeln und bei Ablauf der Mietzeit gesäubert zurückzugeben.

5) Ist nach den Bestimmungen des BGB ein Rücktritt zulässig, sind Verkäufer und Kunde verpflichtet, die voneinander empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Für die Überlassung des Gebrauchs oder die Benutzung ist deren Wert zu vergüten, wobei auf die inzwischen eingetretene Wertminderung des Verkaufsgegenstandes Rücksicht zu nehmen ist. Die Wertminderung beträgt mindestens 30 % des Kaufpreises.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht: gilt nur für Fernabsatzgeschäfte und nicht für Kaufleute und Wiederverkäufer
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.

Der Widerruf ist zu richten an:

Eberhard GmbH, Gesellschafter Nicolas Eberhard, Schulstr. 7, 77709 Halbmeil, Fax: 07834/6721

Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten.

Ende der Widerrufsbelehrung.

§ III. Abnahme bei Reparaturen

Die Abnahme des Reparaturgegenstandes durch den Kunden erfolgt, soweit nichts Anderes vereinbart ist, in unserem Betrieb. Wünscht der Kunde Zustellung, so erfolgt diese auf seine Rechnung und Gefahr. Der Kunde ist jedoch verpflichtet, die erforderliche Sorgfalt bei der Überführung zu beachten.

Der Kunde kommt mit der Abnahme in Verzug, wenn er nicht innerhalb einer Woche nach Rechnungsstellung den Reparaturgegenstand abgeholt hat. Bei Abnahmeverzug können wir eine Aufbewahrungsgebühr in Höhe von 5 € pro Tag berechnen. Kosten und Gefahren der Aufbewahrung gehen zulasten des Kunden. Erfolgt nicht spätestens 3 Monate nach der Abholaufforderung die Abholung, entfällt unsere Verpflichtung aus dem Vertrag gegenüber dem Kunden und zur Aufbewahrung des Reparaturgegenstands.

§ IV. Preise, Zahlungsbedingungen

1) Wird der Auftrag aufgrund eines verbindlichen Kostenvoranschlages ausgeführt, so genügt eine Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag, wobei lediglich zusätzliche Arbeiten besonders aufzuführen sind.

2) Die Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart wurde, sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig. 

3) Sind bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als 4 Monaten wesentliche Kostensteigerungen bei dem Kaufobjekt eingetreten, die aus unserer Sicht das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung unangemessen erscheinen lassen, so haben wir das Recht, vom Kunden erneute Verhandlungen über den Kaufpreis zu verlangen.

4) Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen zu fordern, es sei denn wir weisen eine höhere Zinsbelastung nach.

5) Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

6) Uns steht wegen unserer Forderungen aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht am Reparaturgegenstand zu. Das vertragliche Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen oder sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Reparaturgegenstand im Zusammenhang stehen.

7) Wird ein Mietgegenstand später als vereinbart zurückgegeben, so verlängert sich die Mietzeit jeweils um volle zu berechnende Zeiteinheiten, soweit der Mietgegenstand nicht anderweitig vermietet werden kann.

§ V. Lieferzeit

Lieferfristen und -termine gelten als nur annähernd vereinbart, es sei denn, dass wir eine schriftliche Zusage ausdrücklich als verbindlich gegeben haben.

Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei höherer Gewalt, Arbeitskämpfen, Unruhen, behördlichen Maßnahmen, Ausbleiben von Zulieferungen unserer Lieferanten und sonstigen unvorhersehbaren, unabwendbaren und Ereignissen für die Dauer der Störung.

Den Transport des Mietgegenstandes zum Mieter und zurück zum Vermieter übernimmt der Mieter. Er trägt auch das Transportrisiko. Auf Wunsch des Mieters kann der Mietgegenstand, unter Berechnung einer angemessenen Gebühr, dem Mieter zugestellt, aufgestellt, demontiert und wieder abgeholt werden. Lieferung und Aufstellung ebenso wie Demontage und Rücktransport erfolgen auf Gefahr des Mieters, soweit nicht der Vermieter für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder aus wesentlichen Vertragspflichten haftet.

§ VI. Eigentumsvorbehalt

1) Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsbeziehung vor. Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln, solange der Kaufgegenstand nicht in das Eigentum des Kunden übergegangen ist. Insbesondere ist er verpflichtet, diesen auf eigene Gefahr gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.

2) An allen eingebauten Zubehör-, Ersatzteilen und Tauschaggregaten behalten wir uns bis zur vollständigen Bezahlung aller Reparaturrechnungen das Eigentum vor, soweit sie nicht wesentlicher Bestandteil geworden sind. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als diese den Wert der zu sichernden Forderungen um 10 % übersteigen. Zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware ist der Kunde nicht berechtigt.

§ VII. Haftung bei Mängeln

1) Für Mängel der Lieferung – außer bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften oder bei schuldhaftem vertragswesentlichem Pflichten – haften wir unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt.

Die gesetzlichen Gewährleistungsfristen bei Neuprodukten ab Gefahrübergang betragen bei privater Nutzung 24 Monate, bei gewerblicher und/oder gewerblicher Nutzung 12 Monate. Wird im Rahmen der Gewährleistung nachgebessert oder

nachgeliefert, löst dies keinen neuen Beginn der Gewährleistungsfrist aus.

Die Gewährleistungsfrist bei gebrauchten Produkten ab Gefahrübergang beträgt bei privater Nutzung 12 Monate; bei gewerblicher und/oder beruflicher Nutzung wird die Gewährleistung ausgeschlossen. 

2) Nimmt der Auftraggeber den Auftragsgegenstand trotz Kenntnis eines Mangels, der im Zeitpunkt der Übergabe vorlag ab, so stehen ihm Gewährleistungsansprüche in dem nachfolgend beschriebenen Umfang nur zu, wenn er sich diese bei Abnahme vorbehält. Für Mängel wird 12 Monate ab Abnahme Gewähr geleistet.

3) Im Falle der Mangelbeseitigung ist der Verkäufer verpflichtet, alle zum Zwecke der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits-, Aus- und Einbaukosten sowie Materialkosten zu tragen, wenn der Käufer den Mangel nicht kannte und soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde. Gewährleistungspflichtige Reparaturmängel werden grundsätzlich im Betrieb des Auftragnehmers behoben.

4) Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf Schäden, die entstanden sind infolge normaler Abnutzung, mangelhafter Einbau- und Montagearbeiten oder fehlerhafter Inbetriebsetzung soweit von uns nicht verschuldet, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung oder Wartung, nicht sachgemäßer Beanspruchung sowie Nichtbeachtung der Montage- oder Bedienungsanleitung und der einschlägigen Normen. Die Gewährleistung erstreckt sich insbesondere nicht auf die Abnutzung von Verschleißteilen. Verschleißteile sind alle sich drehenden Teile, alle Antriebsteile und Werkzeuge. Die Gewährleistungsansprüche erlöschen auch dann, wenn ohne unsere Genehmigung seitens des Bestellers oder eines Dritten Änderungs- oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen werden.

5) Für eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung aufgrund eines von uns anerkannten Mangels ist je nach Art um Umfang eine angemessene Frist von mindestens 4 Wochen zu gewähren. Bei Lieferverzug von Ersatzteilen, die wir nicht zu vertreten haben, kann die Frist verlängert werden. Vor Fristablauf kann der Kunde nicht vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen.

6) Weitere Ansprüche des Kunden, insbesondere wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften oder aufgrund von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, werden, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

7) Der Mieter haftet für alle Beschädigungen des Mietgegenstandes, die durch Vorsatz, Fahrlässigkeit und nicht bestimmungsgemäßem Gebrauch auftreten. Der Mieter haftet für den Verlust der Mietsache, wenn der Verlust auf Umstände zurückzuführen ist, die der Mieter zu vertreten hat. Der Mieter hat den Mietgegenstand sorgfältig aufzubewahren, insbesondere gegen Diebstahl zu sichern und vor Feuer und Witterungseinflüssen zu schützen. Bei Verlust des Mietgegenstandes bzw. Zubehörs oder wenn Zubehör vom Mieter unbrauchbar gemacht wurde, werden die betreffenden Teile, wenn sie nicht älter als 1 Jahr sind, zum Wiederbeschaffungswert am Tage des Verlustes bzw. der Unbrauchbarmachung berechnet bzw. bei älteren Teilen zum Zeitwert des Gegenstandes am Tage des Verlustes berechnet, es sei denn, die Beschädigung beruht auf normalem Verschleiß.

8) Der Mieter ist verpflichtet, jede Beschädigung der Mietsache dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen, unabhängig davon, ob diese Beschädigung auf natürlichem Verschleiß beruht oder vom Vermieter zu vertreten ist. Die Benutzung eines beschädigten bzw. nicht in betriebssicherem Zustand befindlichen Mietgegenstandes ist unzulässig. Der Mietgegenstand darf weder vom Mieter noch von einer dritten Person geöffnet oder repariert werden. Sämtliche Reparaturen sind vom

Vermieter oder einer von ihm beauftragten Person oder Firma auszuführen. Der Vermieter stellt dem Mieter für die Dauer der Reparatur einen anderen, entsprechenden Mietgegenstand zur Verfügung, sofern ihm dies möglich ist. Für die Dauer der Reparatur ist der Mieter ebenso wenig von der Zahlung der Miete befreit wie beim Verlust des Mietgegenstandes, wenn die Beschädigung oder der Verlust von ihm zu vertreten sind. In diesen Fällen hat der Mieter die Reparaturkosten zu tragen.

§ VIII. Kündigung bei Vermietung

Der Vermieter ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn der Mieter den Mietgegenstand unsachgemäß gebraucht oder den Mietgegenstand Dritten ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters überlässt oder eine rückständige Miete trotz schriftlicher Aufforderung zur Zahlung innerhalb von einer Woche nicht bezahlt. Im Falle einer fristlosen Kündigung des

Mietvertrages hat der Vermieter das Recht, den Mietgegenstand unverzüglich zurückzufordern. Wird der Mietgegenstand nicht innerhalb von 2 Werktagen zurückgebracht, so hat der Vermieter das Recht, den Mietgegenstand auf Kosten des Mieters abholen zu lassen.

§ IX. Haftungsbeschränkung

1) Nicht ausdrücklich in diesen Bedingungen zugestandene Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche aus Delikt, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen oder Körperschäden betreffen, werden ausgeschlossen, in jedem Fall aber auf die bei Vertragsabschluss voraussehbaren Schäden sowie der Höhe nach auf den Wert von 1 Million begrenzt. Dies gilt auch bei Handlungen unserer Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen. Die gesetzlichen Regelungen zur Beweislast bleiben hiervon unberührt.

2.) Die Regelung gilt nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz sowie für die Fälle des Unvermögens oder der Unmöglichkeit.

3) Wir übernehmen bei Vermietung von Gegenständen keine Haftung für Schäden, die dadurch eingetreten sind, dass der Mietgegenstand nicht bestimmungsgemäß oder sachgerecht verwendet wurde.

§ X. Gerichtsstand / Erfüllungsort

Sofern sich aus dem Kaufvertrag bzw. der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz des Verkäufers Erfüllungsort.

Für alle Rechtsstreitigkeiten, auch im Rahmen eines Wechsel- und Scheckprozesses, ist der Geschäftssitz des Verkäufers Gerichtsstand, wenn der Kunden Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Verkäufer ist auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.
Auf die Vertragsbeziehung ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anzuwenden.
 
§ XI. Rechtswirksamkeit

Sollten einzelne Bestimmungen rechtsunwirksam sein oder werden oder sollte sich eine Lücke im Vertrag ergeben, so berührt das die Wirksamkeit des übrigen Vertragsinhaltes nicht.

§ XII. Datenschutz

Alle personenbezogenen Daten werden grundsätzlich vertraulich behandelt. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und im Rahmen der Bestellabwicklung gegebenenfalls an verbundene Unternehmen weitergegeben. Adress- und Bestelldaten werden nicht für Marketingzwecke erhoben, verarbeitet und an Dritte weitergegeben. Bei der Datenverarbeitung werden Ihre schutzwürdigen Belange gemäß den gesetzlichen Bestimmungen berücksichtigt.


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